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Lockerungen und Regeln am Bodensee

LINDAU (B)   Ab Montag ist  die Benutzung der Häfen mit Einschränkungen zur Ausübung von Individualsport wieder möglich. Die Häfen und Vereinsanlagen bleiben grundsätzlich noch geschlossen. Es ist ab Montag aber wieder das Ein- und Auswassern von Booten sowie der Zugriff auf im Hafen liegende Boote, auch Motorbooten,  möglich. Sportgeräte, darunter fallen auch Kajaks, Stand-up-paddle-Boards, Surfbretter oder ähnliche Fahrzeuge, dürfen zur Ausübung des Sports auch aus Vereinsgebäuden geholt und wieder zurückgebracht werden. Die allgemein geltenden Hygienemaßnahmen sind zu beachten. Es ist so weit möglich ein Abstand von 1,50 m einzuhalten. Die Benutzung von Wasserfahrzeugen ist alleine oder mit maximal Personen zugelassen. Eine Ansammlung oder sonstige Nutzung der Vereins- und Hafenanlagen ist nicht erlaubt. Umkleideräume und Sanitäranlagen sind mit Ausnahme von separat zugänglichen Toiletten geschlossen. Ein Verweilen oder das Arbeiten in den Häfen oder in Vereinsanlagen bzw. Vereinsgebäuden ist nicht gestattet. Für Übernachtungen sind die Häfen in Bayern grundsätzlich noch gesperrt. Bootsvermieten am bayerischen Bodenseeufer dürfen wieder betrieben werden. Für den Bodensee gilt nach wie vor ein Einreiseverbot nach Deutschland sowie nach Österreich und in die Schweiz. Um unnötige Kontrollen zu vermeiden empfehlen wir nicht über die Seemitte hinaus zu fahren.  Den Hafenbetreibern und Vereinen wird empfohlen ein Hygienekonzept zu erstellen.  Für Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr wie Bootsvermietungen ist dies vorgeschrieben.

Weitere Informationen können Sie hier erhalten: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/

9. Mai 2020
Boots-Center Fröhlich
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